Chiropraktik weltweit. Rechte, Pflichten, Kostenübernahme
Überblick über eine große Berufsgruppe

Internationale Chiropraktik Fakten

Kostenübernahme, Rechte, Pflichten, Zugang zu chiropraktischen Leistungen, Verbreitung und Inhalt des Studiums – das alles ist in den verschiedenen Ländern der Welt sehr unterschiedlich. Im Folgenden wollen wir einen kleinen Überblick über die entsprechenden Punkte geben.

Viele Menschen denken, dass Chiropraktoren eine „exotische“ Berufsgruppe sind. Dies ist allerdings weit gefehlt. Weltweit gibt es gut 100.000 Chiropraktoren (Stochkendahl et al, 2018). Fast drei Viertel davon sind in den USA tätig. In Deutschland gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nur etwa 170 Chiropraktoren. Es ist also nicht übertrieben zu sagen, dass Deutschland ein Entwicklungsland ist, wenn es um die Chiropraktik geht. Die Entwicklung eines Berufsgesetzes für Chiropraktoren, sowie die Etablierung eines international akkreditierten Studienganges in Deutschland sind die zwei wichtigsten Pfeiler, um langfristig etwas an dieser Situation zu ändern. Ein langer Weg, den die Deutsche Chiropraktoren-Gesellschaft e.V. (DCG) und ihre Mitglieder zu gehen haben. In Nachbarländern wie Dänemark oder der Schweiz ist dies schon vorbildlich geglückt.

Das Chiropraktik Studium

Es gibt weltweit an 48 Institutionen und in 18 unterschiedlichen Ländern die Möglichkeit, Chiropraktik zu studieren. In englischsprachigen Ländern ist das Angebot dabei am vielfältigsten. In den USA gibt es 18, in Großbritannien 3 und in Australien 4 Lehreinrichtungen für Chiropraktik. In 16 der 18 Länder wurde der Studiengang international vereinheitlicht und akkreditiert. Ein negatives Beispiel hierzu ist ein seit einigen Ländern existierender Studiengang in Dresden, welcher zwar offiziell ein 5 jähriges Studium der Chiropraktik anbietet, allerdings bisher keine internationale Akkreditierung angestrebt hat. Solange dieser Schritt nicht fortgeschritten ist, können wir auch dem studieninteressierten Nachwuchs den Studiengang in Dresden nicht nahelegen. Um nähere Informationen zu dem Studium zu finden, welches die Chiropraktoren unserer Praxis durchlaufen haben, lesen Sie bitte hier weiter.

Zugang und Kostenübernahme von Chiropraktoren

Direkten Zugang zu chiropraktischen Leistungen gibt es in 81 Ländern der Welt. Dies sind 90% alle Länder, in denen Chiropraktoren tätig sind. Eine ärztliche Überweisung, um zum Chiropraktor zu gehen, gibt es nur in zwei Ländern: Saudi Arabien und den Bahamas. Auch in Deutschland denken viele Patienten, dass eine Überweisung nötig ist, um sich beim Chiropraktor behandeln zu lassen. Dies stimmt aber nicht. Manche Krankenkassen fordern für eine Kostenübernahme, dass zusammen mit der Rechnung eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer chiropraktischen Behandlung eingereicht wird. Um die Versorgung in Anspruch zu nehmen, ist aber kein Rezept notwendig.

Á propos Kostenübernahme: in 51% der Ländern wird die Versorgung des Chiropraktors teilweise oder komplett durch Krankenkassen übernommen. Die Situation hierzu ist in Deutschland sehr diffus. Manche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, manche nicht. Auch der prozentuale Satz, welcher erstattet wird, variiert stark zwischen unterschiedlichen Krankenkassen.

Beispiele der unterschiedlichen Kostenübernahme von Chiropraktoren in Deutschland:  Übernimmt beispielsweise die AOK Niedersachen 85% der Gesamtrechnung bis zu maximal 500€ im Jahr, bezuschusst die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) bei 4 Behandlungen im Jahr maximal bis zu 40€. Andere Kassen, beispielsweise die Barmer GEK, bezuschusst die Behandlungen bisher gar nicht. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel 100% der Rechnungssumme, es sei denn, Leistungen durch Heilpraktiker sind im Versicherungsvertrag explizit ausgeklammert.

Rechte und Pflichten von Chiropraktoren

In 43 der 90 Ländern, in denen es Chiropraktoren gibt, ist die Berufsbezeichnung des Chiropraktoren, gesetzlich geschützt. Dies bedeutet, dass nur Ärzte und Therapeuten, welche klare, gesetzliche Auflagen erfüllen, sich Chiropraktor nennen dürfen und chiropraktische Leistungen erbringen dürfen. In Deutschland gibt es bisher leider kein Berufsgesetz für Chiropraktik. Es fällt nach wie vor unter das Heilpraktikergesetz. Das heißt, jeder Therapeut darf chiropraktische Leistungen erbringen, wenn er eine Heilpraktiker Zulassung oder Doktor der Medizin ist. Dies ist eine für Patienten und Chiropraktoren gleichermaßen sehr bedauerliche Situation. Denn sie bietet Nährboden für eine unterqualifizierte manualmedizinische Versorgung und eine damit einhergehende Belastung der öffentlichen Wahrnehmung der Chiropraktik. Gleiches gilt übrigens auch für die Osteopathie.

Durch die verschiedenen Berufsbezeichnungen kann man oft Hinweise darüber kriegen, welchen akademischen Hintergrund der entsprechende Therapeut hat. Genaueres dazu können Sie hier lesen. Die Unterschiede zur Osteopathie sind hier genauer erläutert.

In 48 % der Länder (n=43) sind Chiropraktoren dazu befugt Röntgenbilder in der eigenen Praxis durchzuführen und auszuwerten. In 24,4% der Länder (n=22) dürfen Chiropraktoren Überweisungen für eine MRT / CT Untersuchung ausstellen. Der Besitz, Durchführung, Auswertung und Verschreibung von diagnostischem Ultraschall ist in 38,8% der Länder (n=34) zulässig In 22% der Länder (n=20) sind Chiropraktoren befugt Krankmeldungen auszustellen. In 10% der Länder (n=9) ist die Verschreibung von bestimmten Medikamentengruppen für Chiropraktoren zulässig. In Deutschland haben Chiropraktoren keines dieser fünf Rechte. Eine langfristige Veränderung dieses Zustandes kann nur im Zuge eines Berufsgesetzes für Chiropraktoren zustande kommen.

 

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